Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen

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Die Medizinisch-Psychologische Fahreignungsuntersuchung, im Volksmund leider immer noch häufig "Idiotentest" genannt, hat folgenden Hintergrund.

Da in Deutschland das Führen eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich verboten ist, benötigt man dafür eine spezielle Erlaubnis, die Fahrerlaubnis. Diese wird unter zwei Voraussetzungen erteilt: Zum einen muss der Bewerber befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen sein, zum anderen geeignet. Die erste Bedingung wird bei einem Erstantrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis immer überprüft (theoretische und praktische Fahrprüfung), bei Neuerteilung dann, wenn jemand 2 Jahre nicht im Besitz der Fahrerlaubnis war.

Die zweite Voraussetzung, die Geeignetheit, prüft die Verwaltungsbehörde, also das Straßenverkehrsamt nur dann, wenn Zweifel an der Eignung vorliegen. Gründe, die solche Zweifel auslösen, sind beispielsweise das Vorliegen körperlicher Gebrechen, der Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmungen in Verbindung mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges und - in der Praxis am häufigsten - entweder das Erreichen von 18 Punkten oder eine erste Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille oder eine zweite Trunkenheitsfahrt (unabhängig vom zeitlichen Abstand oder der Höhe der Promillezahl). Mit der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung sind diese Bestimmungen seit dem 01.01.99 weiter verschärft worden, so wird nunmehr bei 18 Punkte ohne weitere Widerspruchsmöglichkeit die Fahrerlaubnis entzogen und eine neue darf erst nach 6 Monaten und bei Vorlage eines positiven Gutachten erteilt werden.

Liegen Gründe für Zweifel an der Eignung vor, können Sie diese als Antragsteller dadurch ausräumen, dass sie das Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung vorlegen. Bei einer solchen MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) wird überprüft, ob Sie trotz der Vorbelastungen Gewähr dafür bieten, dass Sie in Zukunft ohne weitere Auffälligkeiten am Straßenverkehr teilnehmen. Können Sie diese Zweifel nicht ausräumen, d.h. legen Sie entweder kein Gutachten vor oder ist dieses negativ, dann wird die Straßenverkehrsbehörde Ihren Antrag auf (Wieder-) Erteilung der Fahrerlaubnis ablehnen, bzw. Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen.

Dies bedeutet, dass Restzweifel auf Ihrer Kosten gehen. Aufgrund Ihrer Vorgeschichte liegen Bedenken vor, die vollständig ausgeräumt werden müssen, das bedeutet: Wenn das Straßenverkehrsamt einmal ein Gutachten gefordert hat, werden Sie auf Dauer die Fahrerlaubnis nur bekommen, bzw. behalten, wenn Sie ein positives Gutachten vorweisen. Auch das Verstreichen von Zeit, der Erwerb eine ausländischen Fahrerlaubnis o. ä. nützt Ihnen nichts: Sie müssen aktiv diese Zweifel ausräumen.

Wie eine Untersuchung abläuft, welche Fragen gestellte werden etc. ist sowohl von Ihrer Vorgeschichte, als auch zum Teil von den einzelnen Untersuchungsstellen abhängig, so dass sich keine pauschalen Aussagen treffen lassen. Wir empfehlen dringend, sich im Zweifelsfalls an einen qualifizierten Verkehrspsychologen zu wenden, um sich möglichst rechtzeitig über geeignete Schritte beraten zu lassen. Als Einführung in die Problematik eignet sich gut das Buch: Carmen Liebs: Promillefahrt mit Folgen, Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2000. Weiterführende Literatur finden Sie auch in unserer Literaturliste.

 

 


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